|
Die Nutzung der Windenergie durch den Menschen gibt es schon seit dem Altertum und ist keine neue Idee dieser Tage. Über viele Jahrhunderte und z. T. auch bis in die heutige Zeit waren "Windmühlen" neben Wasserrädern der einzige Antrieb für unterschiedliche mechanische Nutzungen. Dabei waren die wichtigsten Aufgaben für Windräder das Fördern von Wasser und das Mahlen von Korn. Von daher hat sich auch der Begriff "Windmühle" bis heute eingeprägt, obwohl es auch andere windgetriebene Maschinen gab, wie z. B. Sägewerke oder Hammerwerke.
Im Stadtgebiet von Erfurt gibt es eine etwa 100 Jahre alte, historische Windmühle
(Westernmill–Pumpe), die ursprünglich am Roten Berg stand, dort abgebaut und im Rahmen des Wohnungsbauprogramms in den 80er Jahren westlich von Erfurt-Schmira wieder aufgebaut
wurde (Bild oben). Erwähnenswert ist, dass auch im Ilm-Kreis mehrere kleine Windkraftanlagen gab. In Neustadt wurde eine Windkraftanlage bis in die 80ziger zur Stromerzeugung betrieben, nach mehreren Schäden wurde sie jedoch abgebaut. In Ilmenau gab es in der Gartenanlage „Am Sonnenbad“ eine amerikanische Windturbine zur Wasserförderung. Auch sie wurde nach Sturmschäden nicht mehr instand gesetzt.
Die Regionen um Erfurt und des Ilm-Kreis sind geprägt von ebenen Flächen am Fuße des Thüringer Waldes bis hin zu Mittelgebirgskammlagen. Dementsprechend unterschiedlich sind auch die Windverhältnisse an den verschiedenen Standorten. In Thüringen sind raumbedeutsame Windkraftanlagen nur in den in den Regionalen Raumordnungsplänen ausgewiesenen Windvorrang- bzw. Windvorbehaltsgebieten zulässig. Der 1999 in Kraft getretene Regionale Raumordnungsplan Mittelthüringen weist für den Bereich Erfurt und den Ilm-Kreis jeweils drei Vorbehaltsgebiete zur Nutzung von Windenergie aus. Für den Bereich Erfurt handelt es sich dabei um die Windvorbehaltsgebiete
Frienstedt, Waltersleben und Kerpsleben. Im Ilm-Kreis sind es die Gebiete südlich von
Wüllersleben, nördlich von Stadtilm und nördlich von Großhettstedt.
Darüber hinaus besitzt der Ilm-Kreis ein begrenztes Ausbaupotential für die Nutzung der Windenergie im nördlichen Ilm-Kreis (Nähe der A4 bzw. A71). Wirtschaftlich nutzbare Potentiale befinden sich auch in den Kammlagen des Thüringer Waldes, hier ist jedoch aufgrund der Bestimmungen des
Regionalen Raumordnungsplanes die Errichtung von Windenergieanlagen derzeit nicht zulässig.
|