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Der Weg zur eigenen Photovoltaikanlage

Es empfiehlt sich, bei der Planung einer eigenen netzgekoppelten Photovoltaikanlage von Anfang an einen Fachplaner mit einzubeziehen, der auch die Betreuung des gesamten weiteren Ablaufs bis zur Inbetriebnahme übernehmen kann. Er ist in der Lage, die verfügbaren Flächen für die Anlage genau auf ihre Eignung hin zu beurteilen und kann eventuell zu erwartende Ertragsminderungen durch Schattenwürfe mit einer optimierten Anordnung und elektrischen Verschaltung der Solarmodule minimieren. Weiterhin kann er Auskunft über finanzielle Fördermöglichkeiten geben, eine abgestimmte Ertragssimulation und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung (Cash Flow) für die spezielle Anlagenkonfiguration durchführen. So kann sich der Bauherr von Anfang an ein reales Bild von der Leistungsfähigkeit und Refinanzierung seiner zukünftigen Anlage machen und auf dieser Grundlage die Investitionsentscheidung abwägen.

Nach der Einholung erster Angebote für die Anlage sollte der Förderantrag bei der Thüringer Aufbaubank gestellt werden. Diese stellt derzeit einen Zuschuss von 500 € pro installiertes Kilowatt Anlagenleistung bereit, auf den allerdings kein rechtlicher Anspruch besteht. Da das Genehmigungsverfahren aufgrund der hohen Nachfrage bei begrenzten Landesmitteln erfahrungsgemäß langwierig ist, sollte der kostenlose und völlig unverbindliche Antrag bis zu einem Jahr vor dem geplanten Bautermin eingereicht werden.

Die Beantragung eventuell notwendiger Kredite erfolgt über die Hausbank des Bauherrn, welche über geeignete Kreditprogramme der KfW (z.B. CO2-Minderungsprogramm) sowie damit verbundene Formalitäten, Fristen und Termine beraten kann. Auch hier sollte der erste Kontakt rechtzeitig erfolgen um unnötige Verschiebungen des Bauzeitpunktes zu vermeiden.

Stehen die finanziellen Mittel bereit, kann eine Fachfirma mit dem Bau der Anlage beauftragt werden. Diese übernimmt, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit einem für den Netzanschluss autorisierten Elektriker, auch die nun noch fälligen Anmeldeformalitäten beim zuständigen Energieversorgsunternehmen (in Thüringen die TEAG oder ein zuständiges Stadtwerk). Der Energieversorger übernimmt schließlich den Einbau des Zählers sowie die Abnahme der Anlage, die daraufhin in Betrieb genommen werden kann.

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