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Klimaschutz und Energieeinsparung stehen neben dem Aspekt der Versorgungssicherheit immer mehr im Vordergrund der Energiepolitik. Mit einer Reihe von aktuellen gesetzlichen Maßnahmen macht die Bundesregierung deutlich, dass sie die Verminderung der
CO2-Emissionen ernst nimmt.
Die ökologische Steuerreform mit der schrittweisen Erhöhung der Brennstoffpreise,
das neue CO2-Gebäudesanierungsprogramm (seit Januar 2001 in Kraft) der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW),
die neue Energieeinsparverordnung (am 01.02.2002 in Kraft getreten),
die verschärften Anforderungen an die Heizungsanlagen sowie
die Einführung des Wärmebedarfsausweises für neue Gebäude
stehen für die Bemühungen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich.
Betrachtet man den Energieverbrauch in einem privaten Haushalt genauer, so muss man feststellen, dass für Heizung weit über 70% des gesamten Energieverbrauchs notwendig sind.
Das macht deutlich, dass hier am effektivsten Energie- und damit
CO2-Einsparungen möglich sind. Die Bandbreite des Gebäude-Energiebedarfs für Heizung ist jedoch sehr groß und
eindeutig abhängig vom Baujahr. Ungefähr 75% des Gebäudebestandes wurde vor 1978
gebaut und unterlag keinerlei Anforderungen an den Wärmeschutz! Diese 75% des Bestandes an Wohngebäuden verbrauchen aber 95% der Energie für Heizung und Warmwasser. Diese Zahlen machen deutlich, dass gerade im Gebäudebestand ein enormes Energie-Einsparpotenzial liegt.

Die neue Energieeinsparverordnung fordert deshalb bei anstehenden
Modernisierungsarbeiten, auch die Möglichkeiten einer energetischen Verbesserung auszuschöpfen! Ein
lohnendes Angebot, diese Möglichkeiten aufzuspüren, sind die vom Bund oder auch vom Land
geförderten ingenieurmäßigen Energie-Spar-Beratungen. |