| Sitemap | Kontakt | Impressum |

Förderung erneuerbarer Energien (Stand März 2004)

Vom Bund und vom Freistaat Thüringen werden vielfältige Förder- und Finanzierungsprogramme angeboten, um die nationalen Ziele zur Reduzierung der Klimabelastungen zu erreichen. 
Die nachfolgende Übersicht berücksichtigt wesentliche Programme. Weitere Informaitonen erhalten Sie bei Beratungsstellen in der Region (Adressen siehe Datenbank "Akteure und Projekte").

1. Bundesmaßnahmen

· Marktanreizprogramm (Zuschussprogramm)
Das Programm liegt in aktualisierter Form vor. Die Anträge können auf entsprechenden Antragsvordrucken bis zum 15.10.2006 gestellt werden an:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Str. 29-35
PF 51 60
65760 Eschborn
Tel.: (06196) 908625
Fax: (06196) 908800
Homepage: www.bafa.de
E-Mail: solar@bafa.de

Die Förderung erfolgt mit folgenden Festbeträgen als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Zu beachten sind Kumulierungsmöglichkeiten mit anderen Förderungen, wie auch der Öko-Zulage.
- Solarthermische Anlagen
110 EUR je angefangener m² Bruttokollektorfläche, max. bis 200m² je 
Anlage. Für die Erweiterung bestehender Anlagen gibt es 60 EUR je m².
Bei Anlagen zur Schwimmbad-Wassererwärmung beträgt die Förderung 80% obiger Werte. Ab 01.06.2004 gelten Qualitätskriterien für die förderfähigen Kollektoranlagen (≥ 525 kWh/m² a).
- Biomasseanlagen mit automatischer Beschickung zur Verfeuerung fester Biomasse, Pelletanlagen.
Gefördert werden Anlagen von mindestens 8 und höchstens 100 kW und einem 
Kesselwirkungsgrad von mindestens 88% mit einem Betrag von 60 EUR pro kW. Die Förderrichtlinien enthalten eine Reihe einschränkender Festlegungen, so sind ausgeschlossen: 
Kamine, Kaminöfen und Kachelöfen.
- Manuell beschickte Scheitholzvergaserkessel von mindestens 15 und maximal 100 kW, einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 88% und einem Pufferspeicher mit einem Mindestvolumen von 55l/kW werden mit 50 € je kW bezuschusst.
- Photovoltaik-Anlagen für Schulen und Ausbildungsstätten erhalten pauschal 3.000 € je Anlage.

Es besteht ein generelles Kumulierungsverbot für solarthermische Anlagen. Bei Biomasse- und Photovoltaik-Anlagen können Zuschüsse vom Freistaat die Förderung durch das BAFA um den gleichen Betrag ergänzen.

· KfW - Programm zur CO2-Minderung (Kreditprogramm)
Zinsgünstige Darlehen werden von der KfW für Maßnahmen an bestehenden und neuen Wohngebäuden zur Nutzung erneuerbarer Energien gewährt.

Kreditanstalt für Wiederaufbau
Palmengartenstr. 5-9
PF 11 11 41
60325 Frankfurt/M
Tel.: (069) 74310
Fax: (069) 74312944, 
Homepage: www.kfw.de

Finanziert werden u.a.: Solarthermische Anlagen, Photovoltaik-Anlagen, Holzvergaser-Anlagen, Wärmepumpen.
Antragsberechtigt sind alle Träger der Investitionsmaßnahme an selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden, wie z.B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Gemeinden sowie sonstige Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts. Die Anträge sind über die Hausbank einzureichen.
Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100% des Investitionsbetrages.
Eine Kumulierung mit anderen Fördermitteln (Kredite, Zuschüsse) ist möglich.
Eine Kreditlaufzeit von 10 bis maximal 30 Jahren bei mindestens einem und höchsten 5 tilgungsfreien Anlaufjahren ist möglich.
Der Kredit kann jederzeit, auch in Teilbeträgen, außerplanmäßig zurückgezahlt werden.
Das KfW-Programm finanziert auch 
- Maßnahmen an bestehenden Wohngebäuden zum Zwecke der CO2-Minderung und Energieeinsparung sowie
- Errichtung, Herstellung oder Ersterwerb von KfW-Energiesparhäusern (£ 60 kWh/m²).

· Erneuerbare Energien Gesetz
Das Gesetz zum Vorrang erneuerbarer Energien (EEG) regelt die Abnahme und Vergütung von Strom, der aus Wasserkraft, Windenergie, solarer Strahlungsenergie, Geothermie, Deponiegas, Klärgas, Grubengas oder Biomasse gewonnen wird. Die Vergütung entspricht einer Investitionsförderung. Für die Situation der Region Erfurt-Arnstadt-Ilmenau ist vor allem die photovoltaische Stromerzeugung bedeutungsvoll.
Infolge des Auslaufens des 100.000-Dächer-Programms zum 31.12.2003 hat die Bundesregierung in einer Gesetzesnovelle die Vergütungssätze ab 01.01.2004 wie folgt festgelegt. 
Die Grundvergütung beträgt 45,7 Ct/kWh.
Falls die Anlagen an oder auf einem Gebäude angebracht sind, erhöht sich die Vergütung bis 30 kW installierter Leistung um 11,7 Ct/kWh, ab 30 kW um 8,9 Ct/kWh und ab 100 kW um 8,3 Ct/kWh. Für Fassadenanlagen erhöht sich die Vergütung um weitere 5 Ct/kWh. Sie ist für eine Anlage konstant über 20 Jahre.
Für Anlagen, die ab 2005 in Betrieb gehen, wird die Anfangsvergütung pro Jahr um 5 % gesenkt.

2. Landesförderung durch den Freistaat

Thüringen war das erste Bundesland, das sich in der Verfassung das Ziel gestellt hat, eine umweltgerechte Energieversorgung zu fördern (Artikel 31, Absatz 3).
Seit Jahren ist das Thüringer Förderprogramm ausgesprochen vorbildlich.
Gefördert werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss:
· Energieberatungen und Konzepte
· Energieverwendung auf Basis erneuerbarer Energien
- Wasserkraftanlagen: Neubau, Reaktivierung, Ausbau 
Die Förderung erfolgt leistungsbezogen.
- Photovoltaik-Anlagen: Zuschuss von 500 EUR je kWp bis max. 5.000 EUR je Anlage; bei Gemeinden beträgt der Zuschuss 1.500 EUR je kWp bis max. 15.000 EUR je Anlage. Die Zuschüsse werden nur gewährt, wenn sie mindestens 5% der Investitionssumme betragen.
- Solarthermische Anlagen: Bundesförderung ist deutlich günstiger!
- Biomasse-Verfeuerungsanlagen: Zuschuss 50 EUR je kW therm. Leistung, mindestens 500 EUR, max. 100.000 EUR. Keine Förderung für Kaminherde, Heizherde. Bei Kombination mit einer solarthermischen Anlage wird ein zusätzlicher Betrag von 1.000 € gewährt
- Blockheizkraftwerke: Förderung nur bei Verwendung erneuerbarer Energieträger;
Zuschuss 200 EUR je kW elektrische Leistung bis 100 kW;
Zuschuss 150 EUR je kW elektrische Leistung über 100 kW, max. 100.000 EUR je Anlage;
- Pilot- und Demonstrationsanlagen im Energiebereich:
Zuschuss von 30% der zuwendungsfähigen Kosten, max. 150.000 EUR;
Zuschuss bei PV-Anlagen bis 40%, max. 150.000 EUR;
- Photovoltaik-Anlagen an Bildungseinrichtungen: Zuschuss 2.000 EUR je Anlage bei Kombination mit dem Bundesprogramm;

Antragstelle für die Thüringer Förderprogramme:
Thüringer Aufbaubank
PF 90 02 44
99105 Erfurt
Tel.: (0361) 74470
Homepage: www.aufbaubank.de
TOPLINKS
ALLGEMEIN