| Wichtige Initiativen, Gesetze und Programme zur Nutzung erneuerbarer Energien |
Bereits die Ölkrise im Jahr 1973, als die arabischen OPEC-Staaten die Erdölförderung in die westlichen Industrieländer für einige Zeit einstellten, um politischen Druck auszuüben, führte zu einer ersten Rückbesinnung auf die Nutzung regenerativer Energieträger. In der Bundesrepublik kam es daraufhin vor allem zu Forschungsaktivitäten im Bereich der Windkraft.
Mit der zunehmenden Sensibilisierung der Bevölkerung für den Umweltschutz in den achtziger Jahren wuchs das Interesse an der regenerativen Energienutzung weiter. Ein erster Durchbruch wurde schließlich 1991 mit der Verabschiedung des Stromeinspeisegesetzes erreicht, welches die Netzbetreiber verpflichtete, Strom aus allen regenerativen Stromerzeugungsanlagen zu festgelegten Vergütungssätzen abzunehmen.
Einen Meilenstein auf dem Weg zur Energiewende stellt die Agenda 21 dar, das Abschlussdokument der UN-Weltkonferenz von Rio de Janeiro im Jahr 1992. In 40 Kapiteln wurden hier Maßnahmen für eine Weltentwicklung nach den Prinzipien der Nachhaltigkeit festgeschrieben. Dabei wurde auch die Notwendigkeit einer Umstellung der Energiewirtschaft auf neue und erneuerbare Energieträger konkret formuliert. Zur Umsetzung des Maßnahmenplans wurden auf kommunaler und regionaler Ebene Institutionen geschaffen, die eine eigene lokale Agenda erarbeiten und in Zusammenarbeit mit den ansässigen Bürgern, Vereinen und Wirtschaftsunternehmen umsetzen sollen. Ein Teil dieses in der Region Ilm-Kreis/Erfurt sehr lebendigen Prozesses ist auch diese Website.
Das Land Thüringen nahm 1993 eine erfreuliche Vorreiterrolle ein, als es als erstes deutsches Bundesland der Ausweitung der erneuerbaren Energienutzung und dem sparsamen Umgang mit Energie Verfassungsrang gab (Artikel 31, Abs. 3). Über die Jahre hinweg umfangreiche Fördermaßnahmen vor allem zur Nutzung von Biomasse, Wasserkraft, Solarthermie und Photovoltaik zeigten, dass dieser Schritt nicht nur ein Lippenbekenntnis war.
Im Laufe der neunziger Jahre wurden auch von Bund und weiteren Ländern mehrere Förderprogramme zur Nutzung erneuerbarer Energieträger aufgelegt, die zu einem weiteren Anstieg der installierten Anlagenleistung vor allem im Windkraftbereich führten. Ein erneuter Quantensprung ereignete sich schließlich im Jahr 2000 mit der Verabschiedung des Gesetzes zum Vorrang erneuerbarer Energien, kurz EEG. Dieses Gesetz schreibt für regenerativ erzeugten und ins Netz eingespeisten Strom Vergütungssätze vor, die einen wirtschaftlichen Anlagenbetrieb unter geeigneten Voraussetzungen ermöglichen. Dies führte vor allem die Photovoltaikbranche zu einem bis dahin nicht gekannten
Aufschwung.
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